Der Paritätische Gesamtverband gibt das Urteil des Bundessozialgerichts B 3 P 3/08 R zur Festsetzung von Entgelten im ambulanten Bereich vom 17.12.2009 zur Kenntnis.- Die in Berlin zu registrierende Tendenz bei den Leistungsträgern, allumfassend Kostennachweise aus der Vergangenheit zur Voraussetzung zur künftigen Vergütungsfindung zu machen, steht insofern im Kontext der BSG-Rechtsprechung zur Disposition, weil -wie nebenstehend im Download, S.18 f erkennbar- die Fragen einer Plausibilitätskontrolle im "kann" bezogen auf die Prüfung in der Vergangenheit anfallender Kosten gesehen wird und ausdrücklich auf den Einzelfall begrenzt bleiben. Aus den Bezügen in den Ausführungen zum stationären Leistungsgeschehen ergibt sich weitergehend eine Argumentationslinie, die stationäre und ambulante Entwicklungen in Einklang bringt. |
verknüpfte Artikel: Fachveranstaltung "Vergütungsfindung SGB XI / SGB XII 09.02.10
Downloads: pdf BSG-Urteil zu Entgelten im ambulanten Bereich (1.83 MB)
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Urteil des Bundessozialgerichts B 3 P 3/08 R. U.a.Plausibilität einer Vergütung
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