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Rechtsinformation zu Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschlüssen

Aktualisierung 20.03.2015: Der Gesamtverband hat die Rechtsinformation hinsichtlich der Musterwiderrufsbelehrungen in der Passage über die Rückzahlung des bereits geleisteten Entgeltes korrigiert, da diese generell unentgeltlich zu erfolgen hat.


Mit Wirkung vom Juni 2014 wurden zahlreiche Verbraucherrechte durch §§ 312 ff. BGB geschaffen oder gestärkt. Das betrifft insbesondere Widerrufsrechte des Verbrauchers nach Vertragsschluss.

 

Betroffen sind nach Einschätzung des Paritätischen GV insbesondere Pflegeverträge, Verträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Fort- und Weiterbildung sowie Warenlieferungen auf der Basis von Bestellungen über Katalog oder Internet.

Nähere Informationen sind mit beigefügter Rechtsinformation als Download hinterlegt.

Empfehlenswert ist, die dort enthaltenen Muster für Widerrufsbelehrungen mit einer im Verbraucherrecht erfahrenen Anwältin auf die jeweilige konkrete betriebliche Situation zuzuschneiden.

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Downloads für Mitglieder:

pdf  widerruf-bgb-312_nov-hss

 

 

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