Nach einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.06.2013 (Az.: 6 S 239/13) kann die Heimaufsicht nicht auf den in der Pflegesatzvereinbarung vereinbarten Personalschlüssel zurückgreifen, um zu bestimmen, ob eine hinreichende Zahl von Pflegekräften vorhanden ist. Ausführliche Informationen des Gesamtverbandes sind für Mitgliedsorganisationen als Download hinterlegt. |
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Downloads für Mitglieder: pdf VGH Baden-Württemberg Az. 6 S 239-13
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