Der Paritätische Gesamtverband hatte im August des Jahres über ein BGH-Urteil informiert, das für die Arbeit in Pflegeeinrichtungen von erheblicher Relevanz ist, zumal es in Berlin bislang unterschiedliche Einschätzungen bei Amtsgerichten und der Heimaufsicht zum Thema zu registrieren gab. Nun übermittelt der Paritätische Gesamtverband als weitere Information die Positionierung des Berufsverbands der Berufsbetreuer zu den BGH - Beschlüssen zur Zwangsbehandlung. Der BdB fordert auf der Grundlage der BGH-Beschlüsse: • die Verbesserung des Versorgungssystems insbesondere für psychisch kranke Menschen, • die Verbesserung der Rahmenbedingungen für rechtliche Betreuungen, • die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die materiellen und formellen Voraussetzungen einer Zwangsbehandlung gegen den Willen des Betroffenen als ultima ratio regelt. (Näheres siehe Download). |
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