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Paritätische Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

FG StatPflegVers, FG ÄM

Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf die Information zum Gesetzesvorhaben und übermittelt die verbandliche Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Rundschreiben vom 18.06.2012 haben Sie den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen erhalten. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus für pflegebedürftige Menschen auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen auszuweiten.

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Stellungnahme auf der Basis der Stellungnahme von 2009 erstellt. Der Verband sieht ebenfalls Handlungsbedarf in der Assistenzpflege in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und begrüßt die Erweiterung der Regelung. Allerdings fordert der Paritätische, die Assistenzleistungen im Falle eines stationären Klinik- oder Rehabilitationsaufenthalts für alle auf Assistenz angewiesenen Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.

Die Erörterung des Referentenentwurfs ist für den 19.07.2012 im Bundesgesundheitsministerium geplant. Für den Paritätischen wird Frau Sauermann, Referentin für Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, chronische Erkrankungen, teilnehmen.

Die Stellungnahme wurde dem Bundesministerium für Gesundheit übersandt. Sie ist als Anlage beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen


Claudia Zinke                                

Abteilungsleiterin                        

verknüpfte Artikel:

 Referentenentwurf - Regelung des Assistenzpflegebedarfs

 

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Downloads für Mitglieder:

  pdf  Referentenentwurf Stellungnahme 07.07.2012 (102.74 kB)

 

 

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