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Anhörung zum Entwurf eines Familienpflegezeitgesetzes

FG stationär

Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern hatten wir Sie über die Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf informiert und Ihnen die Stellungnahme des Paritätischen sowie das Paritätischen Konzept für ein Familienpflegegeld übersandt (siehe nebenstehenden Artikel).

Nebenstehend wurde die Information über die Anhörung aus der aktuellen hib - heute im bundestag - abrufbar hinterlegt. Wie Sie den Ausführungen entnehmen können, wurde die Frage eines Rechtsanspruch von den Experten unterschiedlich beurteilt. Eine Lohnersatzleistung i. S. eines Familienpflegegeldes, wie sie vom Paritätischen gefordert wird, wurde im Rahmen der Anhörung nicht thematisiert.

Der Gesetzentwurf wird nach unserer Information entweder am 27./28.10. oder am 10./11.11.2011 in die 2. und 3. Lesung im Bundestag gehen.

Der Paritätische wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin mit seinem Konzept eines Familienpflegegeldes einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege


verknüpfte Artikel:

Familienpflegezeitgesetz -Paritätische Position und "Gegenkonzept"

 

Downloads:

pdf pdf Deutscher Bundestag. Experten sind uneins über Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit (37.41 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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