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PTV.- LSG NRW untersagt Veröffentlichung nach Risikokriterien - Stärkung der Selbstverwaltung

Fg StatPflegVers (154)

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert. Im Sachzusammenhang interessant ist aber vielleicht auch ein Urteil des Hessischen LSG (nebenstehend als Download). Nicht die Pflegenoten sind als Sanktionsinstrument anzusehen.- Der „Instrumentenkasten des SGB XI" ist weitaus umfangreicher ausgestattet:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage erhalten Sie Beschluss des Essener LSG zum AOK-Navigator zu Ihrer Kenntnis. Der Beschluss sagt, dass die Pflegekassen nicht berechtigt sind von der PTVS und ihren Anlagen abweichende Veröffentlichungen vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass die AOK im Hauptsacheverfahren ihre Position weiter verteidigen und verfolgen wird.

Weiterhin hat die AOK nicht vor, die Veröffentlichung nach den angeblichen Risikokriterien insgesamt, zumindest vorübergehend, einzustellen (s. hierzu Artikel GG Blickpunkt 5/2011 in Anlage). Alle Einrichtungen, die bei den vermeintlichen Risikokriterien eine 5 erhalten haben oder nicht bewertet sind, können sich mit Verweis auf den Beschluss mit Eilanträgen gegen die Veröffentlichung im Pflegeheimnavigator zur Wehr setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf  LSG NRW. Beschluss. Az: L 10 P 7/11 B ER (4.48 MB) pdf

  pdf  Urteil LSG Hessen vom 27.01.2011 (nicht rechtskräftig) zum Personalschlüssel (56.89 kB)

Downloads für Mitglieder:

pdf  GG Blickpunkt 5/2011 AOK Heimnavigator (51.93 kB)

pdf


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