Das Bundeskabinett hat am 06.08.2025 den angehängten Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (PflFAssG) beschlossen. Der Paritätische begrüßt ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben eine bundesweit einheitliche und eigenständige Ausbildung für die Pflegefachassistenz geschaffen werden soll. Sie ist lange überfällig. Der Ansatz einer sektorübergreifenden Ausrichtung, mit der die Hoffnung verbunden ist, weitere dringend benötigte Personen für die Pflege zu gewinnen und die bundesweite Mobilität und Flexibilität für ausgebildete Pflegefachassistent*innen verspricht, wird befürwortet. Der Paritätische mahnt aber an, dass dieses Gesetz eine weitgehende Synchronisierung mit der Pflegefachkraftausbildung bringen muss, etwa indem Azubis beider Ausbildungen überwiegend gemeinsam theoretische Grundlagen lernen können oder dass etwa eine Zwischenprüfung der Fachkraftausbildung automatisch zur Anerkennung als Pflegefachassistent*in führt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Inhalte der Ausbildung an den Themenfeldern Prävention, Rehabilitation und Sozialraum orientieren müssen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass nicht ungeprüft alle strukturellen Grundlagen bspw. zur Finanzierung der Fachkraftausbildung, Umsetzung der Kostenweiterleitung sowie zu Kooperationen aus dem Pflegeberufegesetz übernommen werden, sondern eine Evaluation, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, vorgezogen und Bürokratie abgebaut wird. Die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf findet sich im verknüpften Artikel rechts. Weitere Informationen des BMG zum Kabinettsentwurf finden sich hier: |
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PflFAssG – Neuer Kabinettsentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG) vom 06.08.2025
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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