Ergänzung vom 09.04.2024 Hinterlegt wurde die vom GKV-SV veröffentlichte Orientierungshilfe nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maßnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Die Orientierungshilfe soll in der KW 16 auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wurde auch ein ein Word-Dokument im Änderungsmodus hinterlegt.
Aktualisierung 17.01.24: Textabgleich zu den alten Richtlinien, s. u.a. Verlängerung Förderzeitraum bis Ende des Jahres 2030 und Differenzierung der Förderung. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen darüber hinaus neu strukturiert und begrifflich konkretisiert. Zudem wurde klargestellt, dass Maßnahmen, die mit dem Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ (GAP) umgesetzt werden, im Rahmen des Förderprogramms gefördert werden können Der GKV-Spitzenverband hat im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. Änderungen der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für in der Pflege tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veröffentlicht (§ 8 Abs. 7 SGB XI).
|
Verknüpfte Artikel:
Downloads für Mitglieder: pdf 24 0109 §8Abs1 XI GKV Pflege Richtlinien 8 Absatz 7 SGB XI (75 KB) pdf 20240109 Pflege Richtlinien 8 Absatz 7 SGB XI (75 KB) pdf Textabgleich Foederung 8 7 SGB XI (898 KB)
pdf 2024 0408 Orientierungshilfe § 8 Absatz 7 SGB XI (557 KB) document 2024 0408 Orientierungshilfe § 8 Absatz 7 SGB XI ÄM (70 KB) |
§ 8 Abs. 7 SGB XI - Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für in der Pflege tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Ergänzung 17.01.2024, 09.04.2024))
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
- Zugriffe: 548