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Pflegemindestlohn - Empfehlung der Pflegekommission vom 29.08.2023 "Mindestlohn für Pflegekräfte soll bis 2025 um bis zu 14 Prozent steigen"

 

Die Pressemitteilung informiert das BMG, dass die Pflegekommission sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen hat (zum 1.5.24 und 1.7.25). Die Empfehlung vorab der bereits angekündigten Umsetzung in der Pflegemindestlohn-Verordnung z.K.; durchaus mit dem Hinweis, dass nun weitere vergütungsrelevante Termine gesetzt werden (könnten), die nicht mit den üblichen Zeiträumen der Pflegevergütungsvereinbarungen zusammenpassen.

 

Auszug aus der BMG PM vom 29.08.23 www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegekommission-empfiehlt-erneute-anhebung-der-mindestloehne-in-der-altenpflege-pm-29-08-2023.html:

 

Pflegekommission empfiehlt erneute Anhebung der Mindestlöhne in der Altenpflege

Starkes Signal für den Pflegeberuf in wirtschaftlich schwierigem Umfeld

Die Pflegekommission hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen:  Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde. Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.

(…)

 

Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:

(1) Für Pflegehilfskräfte:

          Wann?

Höhe

­          ab 01.05.2024

­15,50 €

­          ab 01.07.2025

­16,10 €

 

(2) Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

          Wann?

Höhe

­          ab 01.05.2024

16,50 €

­          ab 01.07.2025

17,35 €

(3) Für Pflegefachkräfte:

          Wann?

Höhe

­          ab 01.05.2024

19,50 €

­          ab 01.07.2025

­20,50 €

 

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen.

Sie steigen zum 1. Dezember 2023 noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen. Damit werden die empfohlenen Pflegemindestlöhne wie auch der Anspruch auf Mehrurlaub allgemein verbindlich - ungeachtet eventuell höherer Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit unter dem Vorsitz der ehemaligen Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre. Im Februar 2022 hat sie in ihrem ersten Beschluss bereits eine deutliche Anhebung von Mindestentgelten und Mindesturlaub empfohlen.

 

Quelle und ganze PM: www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegekommission-empfiehlt-erneute-anhebung-der-mindestloehne-in-der-altenpflege-pm-29-08-2023.html

 

 

Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 30.08.2023:

„Pflege: Paritätischer begrüßt Anhebung Mindestlohn - Es braucht aber auch verlässliche Refinanzierung.“

Die von der Pflegekommission empfohlene Anhebung des Mindestlohns in der Altenpflege um bis zu 14 Prozent auf künftig 16,10 bis 20,50 Euro pro Stunde begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als wichtigen und richtigen Schritt. Gleichzeitig fordert der Verband die Politik auf, für eine verlässliche Refinanzierung zu sorgen, damit Mehrkosten nicht weiter zu Lasten von Pflegebedürftigen gehen. Im Bündnis mit anderen Sozial- und Pflegeverbänden sowie Gewerkschaften fordert der Verband eine solidarische Pflegevollversicherung, in der alle pflegebedingten Kosten übernommen werden.

“Die Anhebung des Pflegemindestlohns ist fällig und angemessen. Es muss jedoch für eine vernünftige Refinanzierung gesorgt werden, damit die Anhebung nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen geht. Pflegebeschäftigte dürfen nicht gegen Pflegebedürftige ausgespielt werden”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband verweist auf die extrem gestiegenen Eigenanteile von im Durchschnitt 2.700 Euro pro Monat in der stationären Pflege, die von Pflegebedürftigen schon jetzt vielfach nicht leistbar sind. Und im ambulanten Bereich komme es in der Praxis zu Unterversorgungslagen, da Betroffene nötige Pflegeleistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch nehmen. 

Perspektivisch seien beim Pflegemindestlohn zudem noch weitere Anhebungen nötig, die Ampel selbst hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Anhebung auf das Niveau der Löhne im Krankenhaus angekündigt. “Gute Pflege kostet Geld und gehört auch gut entlohnt”, so Schneider. Die Pflegeversicherung müsse daher komplett reformiert werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden. “Was es braucht, ist eine solidarische Pflegeversicherung, die Pflegeleistungen auch wirklich umfassend übernimmt”, fordert Schneider.

Mehr Infos: www.solidarische-pflegevollversicherung.de

 

Verknüpfte Artikel:

 Pflegemindestlohn - Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (5. PflegeArbbV) 


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