Zum 01.12.2022 trat die Novellierung des Wohn- und Teilhabgesetz in Kraft mit dem Zusatz, dass die drei WTG-Verordnungen zeitnah zu überarbeiten seien. Die letzte Änderung der WTG-BauV vom 07. Oktober 2013 sah Änderungen in mehrere Stufen vor. Einige Änderungen traten zum 31 . Dezember 2018 in Kraft, andere sehr umfassende bauliche Veränderungen sollen zum 31. Dezember 2033 ihre Wirkung entfalten. Die Wohlfahrtsverbände unterstützen eine zeitnahe Überarbeitung der WTG-BauV ausdrücklich. Denn aus Sicht der Wohlfahrtspflege besteht dringender Änderungsbedarf, um den derzeitigen Herausforderungen z.B. durch die angespannte Lage des Berliner lmmobilenmarktes zu begegnen und Weichen für Neu- und Ausbau von Pflegeeinrichtungen für die Zukunft zu stellen. Wir, die LIGA Berlin, möchte mit der beiliegenden Positionierung einen Beitrag für die Weiterentwicklung der Pflegelandschaft in Berlin leisten. Wir bitten Sie, die Forderungen und Vorschläge in ihrer Anpassung der WTGBau-V zu berücksichtigen.
Ergänzt wurde das Antwortschreiben der SenWGPG vom 07.07.2022. |
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