Die DAK hat bei Prof. Dr. Heinz Rothgang et al. Eine Expertise zu den Auswirkungen der Regelungen des GVWG auf die stationären Pflegekosten und ihre Aufteilung in Auftrag gegeben. Aus der Expertise: "Die in dieser Expertise vorgenommene Modellrechnung zeigt, dass die im GVWG eingeführten Reformregelungen nur kurzfristig zu einer Entlastung der stationär versorgten Pflegebedürftigen führen werden. Die Entlastung entsteht durch die ab dem 1.1.2022 gewährten Leistungszuschläge zu den Eigenanteilen. Durch die ab diesem Zeitpunkt wirksame zusätzliche Übernahme von 5 % der pflegebedingten Eigenanteile im ersten Jahr des Heimaufenthalts, 25 % im zweiten Jahr, 45 % im dritten Jahr und von 70 % bei längerem Heimaufenthalt durch die Pflegeversicherung wird die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und in der Folge auch die Sozialhilfeabhängigkeit vorübergehend reduziert. Dem läuft jedoch die zu erwartenden Steigerungen der Heimentgelte durch die Verpflichtung zur Entlohnung auf Tarifniveau und die Refinanzierung von Mehrpersonal entgegen. Dies führt im Zeitverlauf dazu, dass die Sozialhilfeabhängigkeit nach 2022 wieder ansteigt, sich bereits im Jahr 2023 wieder dem Niveau von 2019 annähert und dieses ab dem Jahr 2024 – ohne weitere nachsteuernde Maßnahmen – dann deutlich übersteigt. Die durchschnittlichen privat zu zahlenden Kosten einer stationären Versorgung steigen über den Modellzeitraum sogar in absoluter Höhe, so dass die finanzielle Gesamtbelastung der Pflegebedürftigen durch die Regelungen des GVWG letztlich steigt."
Des Weiteren ist in den Downloads die Pressemeldung des DAK hinterlegt. |
Tweet
Verknüpfte Artikel: GVWG / Pflegereformgesetz - Bundesrat billigt Pflegereform & Bundestagsdebatte zur Pflegepolitik Downloads für Mitglieder: 21 0800 GVWG Studie Auswirkung GVWG
|