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Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts - PARITÄTISCHE Handreichung zur Patientenverfügung

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts - "Patientenverfügungsgesetz", beschlossen im Bundestag am 18. 06.2009, (Bundesrat am 10. 07. 2009) wurde am 31. 07. 2009 im Bundesgesetzblatt http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

veröffentlicht. Das Gesetz tritt zum 01. 09. 2009 in Kraft.

Der PARITÄTISCHE Gesamtverband hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit der Gesetzesentwicklung auseinandergesetzt und mehrfach eine Stellungnahme dazu abgegeben. Auf dem Hintergrund der innerverbandlichen Diskussion wurde nunmehr eine HANDREICHUNG erarbeitet. Die Handreichung soll dazu dienen, das komplexe Thema zu strukturieren, eine Position hierin zu finden und auch die Grenzen einer Patientenverfügung zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Arenz Eberhard Ewers
Abteilungsleiterin Referent


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Downloads:

pdf pdf Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts - vom 29. Juli 2009

 

Downloads für Mitglieder:

pdf P GV - Neue gesetzliche Regelungen von Patientenverfügungen und Positionierung des Paritätischen


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