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GVWG / Pflegereformgesetz – Paritätische Stellungnahme zu den pflegerelevanten Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) Stand 04.06.2021

Nebenstehend die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zu den pflegerelevanten Änderungsanträgen zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).

Die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit wird am 7. Juni 2021 stattfinden.

Aktualisierung 8.6.21: hib informiert zu "Kritik an geplanter Pflegereform / Anhörung":

Berlin: (hib/PK) Die von der Koalition geplanten Neuregelungen in der Pflege werden von Fachverbänden zum Teil heftig kritisiert. Vermisst wird eine langfristige strukturelle und finanzielle Absicherung der Pflege. Das ergab eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Änderungsanträge von Union und SPD zum Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) (19/26822) am Montag in Berlin. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Neuregelungen sollen dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Die Koalition will dazu den Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent anheben. Auch soll sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung beteiligen.

Ferner sollen ab September 2022 Versorgungsverträge an Tarifzusagen gekoppelt werden. In Pflegeheimen soll der Eigenanteil der Pflegebedürftigen durch einen Zuschlag der Pflegekassen schrittweise verringert werden.

Geplant ist ferner ein neuer Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Qualifizierte Pflegefachkräfte sollen zudem für bestimmte Leistungen der häuslichen Krankenpflege selbst über die erforderlichen Maßnahmen bestimmen können.

Der GKV-Spitzenverband erklärte, mit den Regelungen werde sich die kritische Finanzlage weiter zuspitzen und voraussichtlich schon 2022 zu einer Beitragssatzerhöhung führen. In der Pflegeversicherung müsse 2022 mit einem Defizit von mehr als zwei Milliarden Euro gerechnet werden. Das Pflegepaket sei nicht ausreichend gegenfinanziert, ein Teil der Gegenfinanzierung basiere aus dem Verzicht auf die Dynamisierung der Leistungsbeträge.

Ähnlich kritisch äußerte sich der Sozialverband VdK. Durch die mangelnde Gegenfinanzierung landeten die Kosten am Ende bei den Pflegebedürftigen. Die Gesamtkosten des Pflegepakets lägen geschätzt bei sechs Milliarden Euro, nur 1,4 Milliarden Euro seien solide gegenfinanziert, 1,8 Milliarden Euro stammten aus einer Umwidmung verplanter Gelder. Angesichts dieser Unterdeckung sei es Zeit, über eine tiefgehende Finanzierungsreform der Pflege nachzudenken.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach sich für eine Pflegebürgervollversicherung aus. Die vorgelegten Schritte zur Verbesserung der Pflege stünden in keinem Verhältnis zu der ursprünglich angekündigten Strukturreform. Die Kostenerstattung von Pflegeleistungen bei Tarifbindung bringe den meisten Beschäftigten nichts, solange nicht bundesweit ein guter, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gelte. Eine Tarifanbindung ohne diesen Tarifvertrag sei ein zahnloser Tiger.

Arbeitgebervertreter wandten sich entschieden gegen die Koppelung der Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen an eine tarifliche Entlohnung. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach von einer willkürlichen Regelung und warnte vor einer existenziellen Gefährdung der Betriebe. Damit würden die Prinzipien der Tarifautonomie aufgegeben.

 

Aus der Fachinfo zur Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands:

„Besondere Kritik übt der Paritätische an den Vorschlägen zur Finanzierung der Pflege. Es fehlt nach wie vor eine wirksame Regelung zur Deckelung der Eigenanteile bei den Pflegekosten, die alle Betroffenen wirklich entlastet. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht weder eine angemessene Begrenzung, noch eine echte Deckelung der Eigenanteile bei den Pflegekosten vor. Stattdessen ist lediglich ein Zuschuss vorgesehen, der nun zwar nach langem Ringen für alle Pflegeheimbewohner*innen ab dem ersten Tag in Höhe von ganzen 5 % im ersten Jahr gelten soll, aber auch wenn damit schließlich die Hälfte der Bewohner*innen bedacht werden, die ansonsten komplett leer ausgegangen wären, bleibt angesichts der selbst vom BMG angegebenen Steigerung der Eigenanteile von 130 €, die aufgrund der neuen Tarifregelungen erwartet werden, dieser durchschnittliche Zuschuss von 40 € sprichwörtlich der Tropfen auf den heißen Stein. 

Auch der Kompromiss zur Entlohnung von Pflegekräften fällt weit hinter die Ankündigungen zurück. Die tariflichen Regelungen wirken kraftlos und kompliziert. Im Unterschied zum ursprünglich von Arbeitsminister Hubertus Heil angestrebten Modell eines einheitlichen Mindesttarifs für die Pflege wird mit den aktuellen Vorschlägen ein Flickenteppich im System der Entlohnung entstehen.
Die gesamte Finanzierung der Reformpunkte ist nicht gesichert. Schätzungsweise entstehen Kosten von 2,5 – 2,8 Mrd. €, denen tatsächlich mit dem Steuerzuschuss und der Anhebung der Beitragssätze für Kinderlose nur 1,4 Mrd. € gegenüberstehen. Die Pflegekassen haben auch keine nennenswerten Rücklagen mehr. Allerdings ist der Pflegevorsorgefond mit 8 Mrd. € prall gefüllt. Die Verwendung dieser Mittel für die Reformpunkte scheint ausweglos zu sein. Die Bundesregierung muss für eine hinreichende Gegenfinanzierung Sorge tragen. In der ohnehin schwierigen Lage sind ansonsten in den kommenden Jahren ausschließlich Spargesetze in der Pflege zu erwarten, mit denen die Pflegesituation sicherlich nicht verbessert werden kann. 
Die Einschätzungen führen unweigerlich zu dem am 01.07. 2021 auslaufenden Corona-Schutzschirm für die Pflege. Dieser wird weiterhin gebraucht, wie auch die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der durch die Bank für Sozialwirtschaft (BfS) durchgeführten Umfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in der Senioren- und Langzeitpflege eindeutig zeigen. Demnach müssen insbesondere stationäre Einrichtungen und Tagespflegen weiterhin mit Auslastungsdefiziten infolge von gesetzlichen Auflagen, Nachfrageeinbrüchen und Personalausfällen durch Krankheit sowie Kindernotbetreuung umgehen. Trotz Schutzschirm verzeichnet ein hoher Anteil der Einrichtungen pandemiebedingte, nicht auskömmlich kompensierte Ertragsausfälle in Höhe von fünf bis 20 Prozent aufgrund wegfallender Investitionskosten. In den Einrichtungen wurde während der Pandemie Unglaubliches geleistet und die Pandemie sowie deren Auswirkungen sind noch nicht vorbei. Der Schutzschirm muss entsprechend bis zum Jahresende verlängert werden, um dies zu würdigen, die Einrichtungen nicht im Stich zu lassen und ihnen die Möglichkeit zu geben wieder auf die Beine zu kommen.
Begrüßt wird ausdrücklich, dass im Gegensatz zu den Vorschlägen des im Arbeitsentwurfs von einer Beschränkung der Sachleistungen in der Tagespflege neben der ambulanten Pflege, der Nutzbarmachung von ambulanten Sachleistungen für andere nicht zugelassenen Anbieter sowie von einer Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege abgesehen wurde. Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für Familien mit behinderten Kindern von besonderer Bedeutung, da hierdurch kurzfristige Auszeiten von der Pflege im Pflege- und Familienalltag realisiert werden können. Entlastung kann nur effektiv sein, wenn sie flexibel, je nach individuellem Bedarf, genutzt werden kann. Gleichwohl werden die Leistungen der Tagespflege und der Verhinderungspflege nicht erhöht, was im Kontext steigender Kosten einer Rationierung gleichkommt.“

 

 

Zur Vollständigkeit sind die dann am 02.06.21 im Bundeskabinett beschlossenen pflegerelevanten Änderungsanträge (vgl. GVWG / Pflegereformgesetz - pflegerelevante Änderungsanträge (GVWG Stand 28./31.05.2021) ) und der Gesetzentwurf GVWG vom 19.02.21 als Download hinterlegt.

 

Verknüpfte Artikel:

GVWG / Pflegereformgesetz - pflegerelevante Änderungsanträge (GVWG Stand 28./31.05.2021)

Downloads für Mitglieder:

21 0604 SN Parität ÄA Pflege GVWG

 

pdf 21 0602 GVWG Pflege ÄA Kabinett 19(14)320 1 ÄA 1 20 GVWG Pfl BuZuschuss (761 KB)

pdf 21 0219 GVWG Gesetzentwurf 1926822 (1.77 MB)

 

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