Der Paritätische hat anlässlich des Referentenentwurfs für ein Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) Stellung genommen. In der Stellungnahme begrüßt der Verband das Vorhaben, im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung bis zum Jahresende 2020 noch wichtige Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen, deren Ziel es ist, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Der Referentenentwurf sieht die Verlängerung weniger Regelungen aus dem Corona-Pflegeschutzschirm vor. Der Paritätische fordert für wichtige Bereiche die Verlängerung der Kostenerstattung von Mehraufwendungen und Mindereinnahmen. Ein Auslaufen zum 30.09.2020 würde zu nicht hinnehmbaren Risiken für Leistungserbringer führen. Der Paritätische begrüßt ebenfalls ausdrücklich die Zielsetzung des Gesetzgebers, Selektivverträge zu ermöglichen, die andere Sozialleistungsträger miteinschließen. Allerdings ist bei der Ausweitung der Selektivverträge streng darauf zu achten, dass das Sachleistungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht berührt wird. Die Regelung, die Kassen die Übertragung wesentlicher Aufgaben zur Versorgung der Versicherten auf Dritte ermöglicht, lehnt der Verband in der vorgeschlagenen Form deutlich ab.
Ebenfalls als Download ist die Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege vom 18. August 2020 als Download hinterlegt. |
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Verknüpfte Artikel: §150 SGB XI - BAGFW Forderung zur Verlängerung des Pflege-Schutzschirms über den 30.09.2020 hinaus Downloads für Mitglieder: 20 0826 DPWV Stellungnahme zum Entwurf Versorgungverbesserungsgesetz GPVG Paritätischer fin pdf 20 0818 DV Stellungnahme DV 22 20 Versorgungsverbesserungsgesetz (155 KB) |