Im Dezember 2016 hatte wir die Anpassung der Krankentransportrichtlinie durch den G-BA angekündigt (vgl. nebenstehend verlinkten Artikel). Die Krankentransportrichtlinie ist jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 08. März 2017 in Kraft. Laut Beschluss des G-BA können ab dem Pflegegrad 3 Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet und genehmigt werden. Neu ist jedoch, dass beim Pflegegrad 3 eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung zusätzlich ärztlich festgestellt und genehmigt werden muss. Bestandsschutz gilt nur für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 aufgrund der Einstufung in die Pflegestufe 2 einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme hatten. Als Download hinterlegt ist der Beschluss. Weiterführende Informationen zum Beschluss und zur Pressemeldung des G-BA unter https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2813/
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