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Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme am 17.01.2013 im Bundestag verabschiedet

Der Gesetzentwurf zur betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen von CDU/CSU und FDP (17/11513) hat das Bundestagsplenum am Donnerstag, 17. Januar 2013, in der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung (17/12086) verabschiedet.  

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalition und der SPD verabschiedet. DIE LINKE stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich.

Nach Meinung der Grünen-Fraktion hätte im Gesetzestext unter anderem stärker zum Ausdruck kommen müssen, dass zuerst ein ernsthafter Versuch unternommen werden müsse, die Einwilligung des Betroffenen zur Behandlung zu erreichen, begründete eine Abgeordnete die Enthaltung ihrer Fraktion.

Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42502841_kw03_de_zwangsbehandlung/index.html

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/53072/Bundestag-billigt-Gesetz-zu-aerztlichen-Zwangsmassnahmen-in-der-Psychiatrie

verknüpfte Artikel:

Paritätischer Gesamtverband: Zwangsbehandlung - Gesetzentwurf im Bundesrat vertagt

 

Downloads:

  pdf  BT-Drs. 17_11513.Gesetzentwpdf

pdf  BT.Drs. 1712086 Beschlussempfehlung

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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