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Pflege-Neuausrichtungsgesetz: Manches schneller, manches anders?

FG StatPflegVers, FG ÄM

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Anhörung zum "Pflege-Bahr" im Gesundheitsausschuss des Bundestages, weitere parlamentarische Beratungen

Sehr geehrte Damen und Herren, gestern hat die öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten staatlichen Förderung einer Pflegezusatzvorsorge im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages stattgefunden. Entgegen der sonst gepflegten Praxis des Gesundheitsausschusses umfassender öffentlicher Anhörungen mit einem breiten Kreis an Beteiligten waren zu der Anhörung, die ausschließlich den Änderungsantrag der Regierungskoalitionen zur Förderung einer Pflegezusatzvorsorge zum Gegenstand hatte, nur elf Verbände geladen. Der Einladung gefolgt sind der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), der Bund der Versicherten e. V. (BdV), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA), ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD), Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) sowie die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. Als Einzelsachverständige waren Uwe Laue, Dr. Karl-Josef Bierth, Prof. Dr. Stefan Felder, Kornelia Hagen und Prof. Dr. Klaus Jacobs an der Anhörung zugegen. Prof. Dr. Rothgang hat anlässlich der Anhörung schriftlich Stellung genommen. Gewerkschaften, Sozialverbände und Verbraucherschützer sowie der GKV-Spitzenverband lehnten in der Anhörung die Pläne der Koalition der staatlichen Förderung einer Pflegezusatzvorsorge ab. Der DGB bemängelte, dass mit der privaten Pflegezusatzvorsorge das Solidarsystem mit den Füßen getreten werde. Mit einer Förderung von fünf Euro pro Monat würden insbesondere Geringverdiener nicht in die Lage versetzt, sich eine private Pflegevorsorge zu leisten. Seitens des GKV-SV wurde kritisch angemerkt, dass das Vorhaben der Koalition auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen keine Rücksicht nehme. Zudem sei zu erwarten, dass relativ wenige Menschen die neuen Versicherungspolicen attraktiv finden werden. Auch ver.di vertrat die Ansicht, dass sich die private Pflegevorsorge nur wenige werden leisten können.  Dagegen seien Mitnahmeeffekte von Besserverdienenden nicht auszuschließen. Seitens des BdV wurde die Befürchtung geäußert, dass die durch das Zulagensystem entstehenden zusätzlichen Verwaltungskosten die Zulagen vollständig verbrauchen würden. Auch der von der PKV angeregte „Pflegepool“ werde zusätzlich Geld kosten, das in die Tarife eingerechnet werden müsse. Nach der öffentlichen Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten staatlichen Förderung einer Pflegezusatzvorsorge im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ist der der Anhörung zugrundeliegende Änderungsantrag Nr. 18 der Regierungskoalitionen CDU/CSU und FDP vom 12.06.2012 nunmehr auf der Seite http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/x_AeA_Nr_18_PNG/index.html eingestellt. Die anderen Änderungsanträge der Regierungskoalitionen sind weiterhin nicht öffentlich.
 
Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 27.06.2012 in einer nicht öffentlichen Sitzung erneut zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, den Änderungsanträgen der Koalitionen CDU/CSU und FDP sowie den Stellungnahmen aus den Anhörungen am 21.05.2012 und am 25.06.2012 beraten. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz steht dann am Freitag, den 29.06.2012, zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundestages. Gegenstand der Beratung im Deutschen Bundestag ist auch der Antrag der SPD "Für eine umfassende Pflegereform - Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken", welchen diese bereits in die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 13.06.2012 eingebracht hatte, sowie die Anträge der Linken "Pflege wirklich neu ausrichten - Ein Leben in Würde ermöglichen" und der Grünen "Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung - Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest". Die beiden letztgenannten Anträge waren auch Gegenstand der öffentlichen Anhörung am 21.05.2012.  Der Antrag der SPD ist dieser Mail der Vollständigkeit halber in Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.  Die Änderungsanträge der Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP sind bis dato nicht auf der Seite des Bundestages http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/188.html als Unterlagen für die Sitzung eingestellt. Trotz der Anträge der Oppositionsparteien ist davon auszugehen, dass das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vom Bundestag am 29.06.2012 mehrheitlich verabschiedet wird. Sofern der Bundestag einen Fristverkürzungsantrag stellt, wovon auszugehen ist, könnte das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz noch am 06.07.2012 im Bundesrat abschließend beraten werden; die nächste Bundesratssitzung wäre erst am 21.09.2012. In Kraft treten soll das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz am 01.01.2013, es ist aber durchaus auch weiterhin davon auszugehen, dass einzelne Regelungen bereits nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit freundlichen GrüßenUte Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege

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Downloads:

  pdf  Pflegereform SPD 17/9977 vom 13.06.2012 (173.1 kB)

 

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