FG StatPflegVers
Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesministerium der Justiz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Patientenbeauftragten Mitte Januar 2012 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, eine Stärkung und Kodifizierung der Rechte von Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Grundsätzlich begrüßen wir die Zielrichtung des Gesetzes, allerdings bleibt der Referentenentwurf weit hinter dem zurück, was in bisherigen Ankündigungen und im Eckpunktepapier der ln unserer Stellungnahme wurden auch die Stellungnahmen unserer Mitgliedsorganisationen des FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen Gesamtverband (in der Funktion der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V Patientenbeteiligungsverordnung) sowie die des Hauses der Krebsselbsthilfe weitestgehend aufgenommen. ln der Stellungnahme noch nicht enthalten ist die Bewertung der Reichweite der Regelungen des Gesetzesentwurfs auf die Leistungserbringung in der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V). Der Referentenentwurf und die Stellungnahme sind als Anlage beigefügt. Für Ihre Anregungen und Rückmeldungen bis zum 7. März 2012 danken wir, da wir die endgültige Stellungnahme bis zum 9. März 2012 an das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit übersenden müssen. Die Erörterung des Entwurfs wird am 15. März 2012 erfolgen. Wir werden Sie im Anschluss daran über die Ergebnisse informieren. Mit freundlichen Grüßen Achim Weber
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Rundschreiben Pari GV zum Entwurf eines Patientenrechtegesetzes (45.26 kB)
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Stellungnahme des Gesamtverbandes zum Referentenentwurf eines Patientenrechtegesetzes
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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