FG stationär Bereits Ende August waren die Überlegungen der Stadt Duisburg zur Senkung der kommunalen Ausgaben Gegenstand einer kritischen Würdigung des gewählten Vorgehens. Inzwischen liegt eine weitergehende Gutachterliche Stellungnahme der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs zur "Zulässigkeit der Veröffentlichung von Kostenobergrenzen in Anwendung des sozialhilferechtlichen Mehrkostenvorbehalts ..." vor. Dieses wird den Paritätischen Trägerorganisationen zur Kenntnis gegeben. Die Gutachterliche Stellungnahme ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Auch wenn es sich zunächst um grundsätzliche Fragestellungen im Kontext des SGB XI und SGB XII handelt, sind z.B. die Feststellungen zur „Zurechenbaren Mitwirkung als Mindestvoraussetzung widersprüchlichen Verhaltens" (Seite 17 f, bzw. in der Zusammenfassung (VII. 4 Seite 27) bemerkenswert:
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Gutachtliche Stellungnahme (1.06 MB)
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Gutachtliche Stellungnahme zum Thema "Unverhältnismäßige Mehrkosten gem. § 9 Abs. 2 SGB XII"
- Kategorie: P6b Arbeitshilfen Alter&Pflege
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