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Beschlüsse der 82. Gesundheitsministerkonferenz der Länder am 24. und 25.06.2009

FG ÄM + StatpflegVers

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24. und 25. 06. 2009 hat die 82. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) stattgefunden, auf der auch den Bereich Altenhilfe und Pflege betreffende Beschlüsse gefasst wurden, über welche wir Sie hiermit informieren möchten:

Unter TOP 5 Aktuelle Themen hat die GMK mit dem Beschluss zu TOP 5.1 ihren Beschluss der 80. GMK bekräftigt, für alle Länder ein gemeinsames elektronisches Berufsregister (eGBR) auf der Grundlage des im Entwurf abgestimmten Staatsvertrages einzurichten. Mit dem Beschluss zu TOP 5.1.a hat sich die GMK für Bochum (NRW) als Standort für die Errichtung des länderübergreifenden elektronischen Berufsregisters für Gesundheitsberufe entschieden.

Weiterhin hat die GMK mit dem Beschluss zu TOP 5.5 beschlossen, dass die politische Verantwortung für die medizinische Versorgung transparent und effizient entsprechend der verfassungsmäßigen Zuständigkeit den Ländern zuzuordnen ist. Unter der Federführung von Sachsen und Bremen wurde von der GMK eine länderoffene Staatssekretärs-Arbeitsgruppe mit folgenden Arbeitsaufträgen eingerichtet:

1. Wie sollte ein neuer ordnungspolitischer Rahmen für den Sicherstellungsauftrag sektorenübergreifend aussehen und welche Ausgestaltungsoptionen wären denkbar?
2. Wie kann eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung ausgestaltet werden, die regionale Unterschiedlichkeiten entsprechend berücksichtigt und regionale Entwicklungsmöglichkeiten stärkt?
3. Welche Steuerungselemente sind notwendig, um regionale und landesbezogene Gesundheitsziele umzusetzen und flexibel auf regionale Erfordernisse reagieren zu können?
4. In welchem Verhältnis sollen Kollektiv- und Selektivverträge zukünftig stehen?
5. Wie lassen sich die Aufgaben der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sinnvoll aufteilen (unter Berücksichtigung der Beschlüsse der 78. GMK), um eine regional ausgerichtete Gesundheitsversorgung bedarfsgerecht und gleichmäßig zu gewährleisten?

Unter TOP 11 Krankenhauswesen hat die GMK mit dem Beschluss zu TOP 11.1 die Einfügung der §§ 37b und 132d zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in das SGB V begrüßt und die Krankenkassen aufgefordert, zügig Verträge nach § 132d SGB V zu schließen, um ein flächendeckendes Angebot zur spezialisierten Palliativversorgung zu etablieren. Weiterhin wurde an das BMG die Bitte gerichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Palliativmedizin zeitnah als Pflichtlehr- und Prüfungsfach in der ärztlichen Approbationsordnung verankert wird. Seitens der GMK begrüßt wurde auch der eingeleitete Prozess zur Entwicklung einer Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen, eine Begleitung des Chartaprozesses durch die Länder wurde empfohlen.

Mit dem Beschluss zu TOP 11.3 hat die GMK einen besonderen Entwicklungsbedarf in der akutmedizinischen Versorgung demenzkranker Patienten im Krankenhaus postuliert und an die Krankenhausträger, aber auch die Kostenträger, zielgruppenspezifische Konzepte, die der qualitätsgesicherten Versorgung dieser Patientengruppe gerecht werden, zu entwickeln. Auch solle diesem Umstand in den Geriatriekonzepten der Länder hinreichend Rechnung getragen werden. Die GMK bittet ferner darum, bei der Fort- und Weiterentwicklung des DRG-Systems darauf zuachten, dass eine individuelle Betreuung dieses Patientenklientels auch in Zukunft hinreichend abgebildet wird.

Weiterhin hat die GMK mit dem Beschluss zu TOP 11.4 die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen als gute Grundlage zur Kenntnis genommen und das BMG und das BMFSFJ darum gebeten, gemeinsam die Initiative für die Zusammenführung der Pflegeausbildungen zu ergreifen und baldmöglichst eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder einzurichten, um die Erfahrungen aus den Pflegeausbildungsmodellen zeitnah in einen Reformprozess einmünden zu lassen. Der Frage der Finanzierung sollte dabei ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden.

Hinsichtlich der Finanzierung der Hospizbewegung hat sich die GMK mit dem Beschluss zu TOP 11.5 für eine Weiterentwicklung der Hospizförderung im Rahmen des § 39a SGB V ausgesprochen. An die Bundesregierung wurde die Bitte gerichtet, auf die Selbstverwaltung hinzuwirken, die ehrenamtlich getragene Hospizarbeit durch eine Verbesserung der Finanzierungsregeln weiter zu unterstützen. Dabei sollen aus Sicht der GMK folgende Ziele erreicht werden:
1. Aus nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln ist Einzelanträgen der ambulanten Hospizdienste so zu entsprechend, dass sie ihren Versorgungsauftrag angemessen wahrnehmen können.
2. Die Mindestzahl für qualifizierte, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in § 2 Abs. 2 Rahmenvereinbarung nach § 39 Abs. 2 Satz 2 SGB V ist deutlich zu reduzieren, um insbesondere im ländlichen Regionen eine Förderung kleinerer ambulanter Hospizdienste zu ermöglichen und so dem Bedarf für Hospizleistungen auch in dünner besiedelten Gebieten entsprechen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ute Zentgraff
Referentin Altenhilfe und Pflege

 

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