FG stationär
Hinweis des Paritätischen Gesamtverbandes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über einen bundesweiten Pflegemindestlohn gibt es weiterhin keine Einigung. Eine vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Kommission konnte sich am 1. März in Berlin nicht auf eine Empfehlung für eine konkrete Höhe der geplanten Lohnuntergrenze für die Beschäftigten der Pflegebrache verständigen. Die Verhandlungen sind auf den 25. März vertagt worden.
Eine Einigung in der Kommission ist die Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohn per Verordnung für die gesamte Pflegebranche für allgemein verbindlich erklärt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege