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Pflegevergütungen in der Kurzeitpflege sowie in der vollstat. Pflege als Ergebnis eines Schiedsverfahrens

Über die Probleme einer verlässlichen Preisbildung für eher „kleinteilige Angebote“ auf der Basis des SGB XI wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege wurde im vergangenen Jahr ausführlicher auch in der innerverbandlichen Gremienarbeit gesprochen. Vergütungsfestlegungen für diese Leistungsfelder, sofern diese durch die Schiedsstelle nach § 76 erfolgen, sind dabei immer auch als „einzelfallbezogene“ zu verstehen, die allerdings auch Rückschlüsse auf allgemeine Betrachtungsweisen zulassen. Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen abrufbar hinterlegt sind diesbezügliche Ausführungen zur Vergütungsfindung in der Kurzzeitpflege und einer kleinen vollstationären Einrichtung.

verknüpfte Artikel:

Protokoll inkl. Anlagen zur Sitzung der FG Stationäre Pflegerische Versorgung vom 11.09.2012. Aktualisierte Einladung zum 16.10.2012

Einladung FG Tapf +Materialien zur Vorbereitung auf die FG Termine am 11.09.2012. und 18.09.2012 (Tapf)

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

pdf  Vergütungsfindung KUPF sowie kl. Einrichtung der vollstat. Pflege (576.73 kB)

pdf  Vergütungsfindung vollstat. Einrichtung (752.02 kB)

 

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