Über die Probleme einer verlässlichen Preisbildung für eher „kleinteilige Angebote“ auf der Basis des SGB XI wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege wurde im vergangenen Jahr ausführlicher auch in der innerverbandlichen Gremienarbeit gesprochen. Vergütungsfestlegungen für diese Leistungsfelder, sofern diese durch die Schiedsstelle nach § 76 erfolgen, sind dabei immer auch als „einzelfallbezogene“ zu verstehen, die allerdings auch Rückschlüsse auf allgemeine Betrachtungsweisen zulassen. Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen abrufbar hinterlegt sind diesbezügliche Ausführungen zur Vergütungsfindung in der Kurzzeitpflege und einer kleinen vollstationären Einrichtung. |
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Downloads für Mitglieder: pdf Vergütungsfindung KUPF sowie kl. Einrichtung der vollstat. Pflege (576.73 kB) |