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Gesundheitsministerkonferenz - Beschlüsse vom 30. 06. 2011

FG ÄM + stationär

Sehr geehrte Damen und Herren,

die 84. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat auf ihrer Sitzung am 29./30.06.2011 u. a. zu folgenden, auch den Bereich Pflege betreffende Themen Beschlüsse gefasst:

Patientenrechtegesetz: Die GMK begrüßt die Bündelung der Patientenrechte in einem eigenständigen Gesetz. Sie fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Patientenrechte, so die Erweiterung des Kreises, gegenüber dem Patienten ihre Rechte geltend machen können, um die Leistungserbringer, die Einrichtung eines Härtefallfonds für Patienten, das Recht auf Zweitmeinung, die Verbesserung des Zugangs für Patienten mit Behinderungen sowie die Verkürzung von Wartezeiten. Weiterhin fordert sie die Beteiligung der betroffenen Länder in Form einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Sicherstellung der medizinischen Versorgung - Umsetzung der Eckpunkte: Die GMK begrüßt die Vorlage des Referentenentwurfs zum Versorgungsstrukturgesetz, sieht aber Diskussionsbedarf hinsichtlich der § 116b-Leistungen, hier insbesondere die vorgesehene Befreiung der Leistungen von jeglicher Mengensteuerung, sowie Klärungsbedarf im Hinblick auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Möglichkeit der Krankenkassen über die Satzungsleistungen hinaus insbesondere auch durch nicht zugelassene Leistungserbringer Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen.

Wissenschaftliche Analysen zur Ermittlung des zukünftigen medizinischen und pflegerischen Fachkräftebedarfs: Die GMK fordert eine wissenschaftlich fundierte Prognose bezüglich des Fachkräftebedarfs einschließlich der Möglichkeiten, nichtärztliche Gesundheitsberufe stärker arztentlastend einzubeziehen. Das BMG und das BMBF werden um die Beauftragung entsprechender Studien und die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel, die Bundesärztekammer um Analysen im Rahmen der Versorgungsforschung gebeten.

Zukunft der Pflegeberufe in Deutschland nach Änderung der EU-Richtlinie 2055/36/EG: Mit Blick auf die avisierten Änderungen der EU-Richtlinie fordert die GMK die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Abschluss des 10. Schuljahres als Zulassungsvoraussetzung für eine Ausbildung in der Krankenpflege erhalten bleibt oder eine Sonderregelung für die deutsche spezifische Ausbildung zu schaffen.

Forschungsauftrag "Palliativmedizinische Versorgung in Deutschland: Die GMK empfiehlt dem Bundesgesundheitsministerium nachdrücklich, ein bundesweites Forschungsprojekt zur Versorgungssituation von Palliativpatienten in Deutschland aufzulegen und die GMK dabei zu beteiligen.

Gesundheitsförderung und Prävention: Die GMK fordert die Bundesregierung auf, in allen Politikfeldern und Lebensbereichen gemeinsam mit den Ländern Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig zu verankern und hierbei auch benachteiligte Zielgruppen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld mit einzubeziehen. Hierzu wird die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeregt.

Die Beschlusstexte finden Sie auf der Internetseite der Gesundheitsministerkonferenz http://www.gmkonline.de/?&nav=beschluesse_84

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege


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