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EU-Empfehlungen. WSK-Rechte; auch zur Pflege in Heimen

FG stationär
Eine Mitteilung des Paritätische Gesamtverbandes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Anlage übersenden wir Ihnen die Übersetzung der abschließenden Empfehlungen (concluding observations) des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Rechte) zum 5. Staatenbericht Deutschlands zur Einhaltung der WSK-Rechte.

Wir möchten Sie auf Nr. 27 (Pflege) aufmerksam machen. Hier wird von den Autoren mit "tiefer Besorgnis" festgestellt, "das der Vertragsstaat keine hinlänglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Lage älterer Menschen in Pflegeheimen ergriffen hat, die Berichten zufolge in menschenunwürdigen Bedingungen leben und wegen eines Mangels an Fachkräften und der unzulänglichen Anwendung von Pflegenormen nach wie vor mangelhafte Pflege erhalten." Aus dieser Feststellung heraus wird Deutschland vom UN-Ausschuss aufgefordert, "sofortige Schritte zur Verbesserung der Lage älterer Menschen in Pflegeheimen zu unternehmen." Weiterhin wird Deutschland aufgefordert, die notwendigen Mittel zur Ausbildung von Pflegepersonal bereitzustellen sowie gründliche Kontrollen in Pflegeheimen vorzunehmen und verweist in diesem Zusammenhang u. a. auf die Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen.

Der 5. Deutschlandbericht wurde vom Institut für Menschenrechte erstellt. Für den Bereich der Pflege wurden der erste und zweite MDS-Qualitätsbericht als Grundlage herangezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege


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Downloads:

pdf pdf Empfehlungen WSK-Ausschuss Deutschland, 11. 05. 2011 (109.17 kB)

 

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