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Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten und Patientensicherheit

FG stationär

"Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten und Patientensicherheit" Kleine Anfrage der SPD und Antwort der Bundesregierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion führt die Bundesregierung aus, dass sie den regulatorischen Rahmen zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Deutschland für ausreichend halte. Dies gelte auch für so genannte Einmalprodukte. "In der Antwort heißt es, die bestehenden Vorschriften stellten auch nach Aussagen von Experten sicher, "dass aufbereitete Medizinprodukte gefahrlos wieder verwendet werden können". Voraussetzung dafür sei allerdings, dass alle Vorgaben strikt eingehalten werden. Unverzichtbar dafür sei eine funktionierende Überwachung durch die Landesbehörden. "Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte vor, dass diese Überwachung grundsätzlich nicht funktioniert. Sie ist zwar optimierbar, setzt aber nicht zwingend Rechtsänderungen voraus", heißt es in der Vorlage weiter. Um die Länder gleichwohl in diesem Bereich zu unterstützen, aber auch ein möglichst bundeseinheitliches Vorgehen zu gewährleisten, erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium den Angaben zufolge zur Zeit eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes"." (Quelle: Heute im Bundestag Nr. 266)

Die Kleine Anfrage der Fraktion SPD und die Antwort der Bundesregierung sind als nebenstehende Downloads Kenntnisnahme abrufbar beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege

 

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Downloads:

pdf pdf Drs. 17/5968 - Kl. Anfrage - Wiederverwendng von medizinischen Einmalprodukten (51.27 kB)

 

pdf Drs. 17/6174 - Antw. d.Bundesreg. Wiederverwendng von medizinischen Einmalprodukten (64.83 kB)

Downloads für Mitglieder:


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