logo

Bezahlung der Heimkosten bei Rückforderungsanspruch gem. SGB VI

FG stationär

Über Problemfälle, wenn nach dem Tod eines Bewohners Rentenzahlungen zurückgefordert werden und damit Einrichtungen mit zu begleichenden Heimkosten um ihren Refinanzierungsanspruch gebracht werden, ist schon häufiger gesprochen worden.

Überspitzt formuliert klagt dann der Heimträger über das Verfahren, aber nicht gegen das Verfahren.

Im vorliegenden Fall hat eine Paritätische Mitgliedsorganisation einmal gegen einen Bescheid geklagt und konnte zur Kenntnis nehmen, dass der ursprüngliche Bescheid zurückgezogen wurde.

Die Information der Organisation an die LGS Parität sowie der Schriftsatz sind nebenstehend für Paritätische Mitgliedsorganisationen abrufbar hinterlegt. Die Fachgruppe "Stationäre pflegerische Versorgung" bedankt sich bei der Albert Schweitzer Stiftung für die interessante Lektüre.

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf

 

Downloads für Mitglieder:

pdf Rente. Schreiben an LGS Parität (9.1 kB)

 

pdf Schriftsatz Rentenversicherung (285.11 kB)

pdf


Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.