Im Ergebnis liegt der RV Tagespflege in der geeinten Fassung vor. §20 Absatz 3 sieht neu den Richtwert 1: 24 für die Leistungen nach § 87b SGB XI vor. Die Umsetzungsmodalitäten zu § 87 sind allerdings noch nicht abschließend verhandelt, der (auch) dafür vorgesehene Termin in der AG § 75 wird voraussichtlich auf den 22.11. verschoben werden . Es ist davon auszugehen, dass das Unterschriftsverfahren in der kommenden Woche eingeleitet werden kann. Der Rahmenvertrag wird dann zum 01.01.2013 verbindlich, die bisherige Textfassung gilt dann nicht mehr. Gemäß § 20 Abs.4 des Rahmenvertrags können aber die bislang geltenden Richtwerte für die Freistellung der verantwortlichen Pflegefachkraft aus dem noch geltenden Vertrag bis zum 31.12.2013 Verwendung finden, wenn Einrichtungen „nur“ wegen der geringfügigen Anpassungen keine Vergütungsverhandlungen in 2013 führen wollen. Der Rahmenvertrag gemäß 3 75 Absatz 1 und 2 SGB XI zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) im Land Berlin nebst allen Anlagen ist für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen nebenstehend abrufbar hinterlegt. Für die Öffentlichkeit ist der Rahmenvertrag in der neuen Fassung zum 01.01.2013 unter Tagespflege-Berlin.de abrufbar hinterlegt. |
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24.10.2012 RV TAPF Berlin (116.99 kB)
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