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Monitoringbericht 2024 der Pflegebeauftragten des Landes Berlin

Am 15.04.2025 wurde der erste Monitoringbericht der Pflegebeauftragten des Landes Berlin veröffentlicht, der den Zeitraum seit Berufung am 01.09.2024 bis 31.12.2024 abbildet.

SenWGP Pressemitteilung vom 15.04.2025:
In ihrem ersten Monitoringbericht stellt die Pflegebeauftragte des Landes Berlin heraus, dass Pflege als gesamtstädtische Aufgabe betrachtet werden muss. Nur gemeinsam seien die Herausforderungen in der Pflege zu bewältigen. Der Bericht richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Unterstützungsstrukturen sowie Politik und Verwaltung. Er soll insbesondere die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses auf die aktuellen Anliegen und Problemfelder Berliner Pflegebedürftiger und (pflegender) An- und Zugehöriger aufmerksam machen.

Der Bericht ist ab sofort online abrufbar auf der Internetseite der Pflegebeauftragten des Landes Berlin.

Zum Monitoringbericht sagt die kommissarische Pflegebeauftragte Prof. Dr. Sinja H. Meyer-Rötz: „In unserem aktuellen Jahresbericht präsentieren wir die Struktur und das Konzept des Amtes der Pflegebeauftragten. Ein zentraler Bestandteil dieser Veröffentlichung ist der Überblick über die Anliegen und Beschwerden, die meine Geschäftsstelle und ich im Jahr 2024 bearbeitet haben. Diese Fälle verdeutlichen häufig bestehende strukturelle Problemlagen und sollen als Ausgangspunkt für eine umfassende Diskussion über die Herausforderungen im Pflegebereich dienen“.

Der Monitoringbericht leitet quantitativ und qualitativ Handlungsempfehlungen aus den gewonnenen Daten ab. Um ein gesamtheitliches und differenziertes Stimmungsbild zu den Problemlagen pflegebedürftiger Menschen und ihrer An- und Zugehörigen zu erfassen, wurden zudem elf wichtige Berliner Unterstützungsstrukturen eingeladen, einen Textbeitrag über die an sie herangetragenen Anliegen und Beschwerden einzubringen. Die Schilderung dieser Anliegen und Beschwerden zeigt die große Vielfalt der Anfragen im Pflegebereich und den hohen Bedarf an individueller Unterstützung.

Insbesondere finanzielle Belastungen sowie Probleme und Unsicherheiten bei Verträgen und Leistungsabrechnungen belasten die anfragenden Personen.

Die Empfehlungen der Pflegebeauftragten zur Verbesserung der Pflegeversorgung in Berlin:

  • Mehr Entlastung für (pflegende) An- und Zugehörige u.a. durch eine kontinuierliche Absicherung und Weiterentwicklung der Beratungs- und Unterstützungsstrukturen und die Aktualisierung der „Berliner Strategien zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen“
  • Versorgung in Akutsituationen durch die Prüfung, ob innerhalb der vorhandenen Strukturen eine Notfallversorgung integriert werden kann
  • Öffentlichkeitsarbeit der unterstützenden Strukturen steigern, um möglichst viele Menschen mit Beratungsbedarf zu erreichen
  • Stärkung des Verbraucherschutzes u.a. durch Angebote zur rechtlichen Beratung
  • Optimierung im Antragsprozess „Hilfe zur Pflege“ durch Transparenz für Betroffene und Leistungserbringer im Antragsprozesses
  • Stärkung der nachbarschaftlichen Unterstützungsnetzwerke und –strukturen durch einen vereinfachten Zugang zu Entlastungsleistungen sowie den Ausbau von Modellen zur Stärkung von nachbarschaftlichen Netzwerken zur Unterstützung von hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen
  • Pflege als gesamtstädtische Aufgabe betrachten durch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit, um pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen in den Lebensbereichen zu unterstützen, wo sie es benötigen (bspw. barrierefreier Wohnraum, Vereinbarkeit von Beruf und Pflege). Nur eine gesamtstädtische und umfassende Strategie kann Lösungsansätze für die drängenden Probleme der pflegerischen Versorgung hervorbringen.
 

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