Ergänzung 25.06.2024: die Leistungserbringerverbände auf Bundesebene haben weitere Hinweise zur Umsetzung / zum Ablauf der BlankoVO und zur Anwendung des neuen Musters 12 sowie zum so genannten Änderungsantrag erstellt. Diese finden sich im Downloadbereich für Mitgliedseinrichtungen hinterlegt.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) aus dem Jahr 2021 traten die Regelungen zur sog. Blankoverordnung (§ 37 Absätze 8 bis 10 SGB V neu) in Kraft. Pflegefachkräfte sollen künftig für bestimmte Leistungen der Häuslichen Krankenpflege selbst über Dauer und Häufigkeit entscheiden können. Bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege ist es ab Juli möglich, für bestimmte Maßnahmen eine sogenannte Blankoverordnung auszustellen, zum Beispiel bei der Kompressionsbehandlung oder bei der akuten Wundbehandlung. In dem Fall können Ärztinnen und Ärzte die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer einer konkreten Maßnahme an die Pflegefachkraft übertragen. Damit dies auf dem Verordnungsformular möglich ist, gibt es unter anderem neue Ankreuzfelder. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hat das ab 01.07.2024 gültige Muster 12 – 2024 veröffentlicht (siehe Anlage). Dieses neue Muster 12 löst das bisher bekannte Muster 12- 2020 aus dem Jahr 2020 ab.
Was Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf die Blankoverordnung wissen sollten, stellt eine PraxisInfo der KBV vor, die Anpassung der Broschüre PraxisWissen Häusliche Krankenpflege wird jedoch voraussichtlich erst im im Spätsommer erfolgen. Vorläufig hilft die aktuelle PraxisInfo HKP weiter (s. Download).
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Verknüpfte Artikel: GVWG / Pflegereformgesetz - Bundesrat billigt Pflegereform & Bundestagsdebatte zur Pflegepolitik
Downloads für Mitglieder: pdf Vordruckerläuterungen ohne SER (922 KB) pdf Muster 12 (7 2024) verbMuster (112 KB) pdf Muster 12 Vordruckerlaeuterungen 2024 (324 KB) pdf PraxisInfo Krankenpflege Blankoverordnung (178 KB)
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Häusliche Krankenpflege (HKP) - "Blankoverordnung" ab Juli 2024 möglich - angepasste Muster 12 veröffentlicht (Ergänzt am 25.06.2024)
- Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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