Mit dem zum 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen, novellierten Wohnteilhabegesetz (WTG) wurde eine neue Kategorie von ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften geschaffen: die anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaft. Um auch in dieser Wohnform die Sozialraumintegration zu gewährleisten und damit die Öffnung der Wohngemeinschaft in den Sozialraum hinein im Sinne von Transparenz und öffentlichem Zugang, sieht § 16 Absatz 4 Satz 3 WTG insbesondere die Möglichkeit des Tätigwerdens einer oder mehrerer Vertrauenspersonen vor. Der Arbeitskreis Pflege-Wohngemeinschaften (AK WGen), der sich mit der Qualität in Pflege-Wohngemeinschaften in Berlin befasst und dabei insbesondere den Blick auf die Stärkung von Selbstorganisation und Selbstbestimmung in Pflege-Wohngemeinschaften legt, hat diesen Leitfaden zum Einsatz von Vertrauenspersonen in anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften entwickelt. Diese Arbeitshilfe soll sowohl den Leistungsanbietern, den pflegebedürftigen Nutzerinnen und Nutzern als auch deren Angehörigen und Betreuenden Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema „Vertrauenspersonen“ an die Hand geben. Auch Personen, die Vertrauensperson werden wollen, können hier Informationen finden. Dieser Leitfaden wurde im April 2023 finalisiert.
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