logo

SGB XI - 5. Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI Beitragssatzanpassung)

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches  Sozialgesetzbuch“ (SGB XI Beitragssatzanpassung) vom 5.11.2018 sieht die Erhöhung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte ab 2019 vor. Demnach soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben werden. Mit dem Geld sollen die bereits ausgeweiteten Leistungen in der Pflege sowie die künftigen Kosten für eine verbesserte Pflegeversorgung finanziert werden.

Die Beitragssatzanhebung wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung bringen. Bis zum Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben. Die Ausgaben für Pflegeleistungen sind den Angaben zufolge zwischen 2013 und 2017 um mehr als 12 Milliarden Euro gestiegen: von 23,2 Milliarden Euro 2013 auf 35,5 Milliarden Euro 2017 und damit deutlich stärker als erwartet. Um das Defizit auszugleichen, sei eine Beitragssatzanhebung um 0,3 Punkte nötig.

 

Heute im Bundestag Nr. 909 vom 26. November 2018 informiert über die Ausschussanhörung am 26.11.2018:

Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Sozialexperten sowie die Arbeitgeberverbände fordern eine langfristige Finanzierungsstrategie für die Pflegeversicherung. Die von der Bundesregierung geplante neuerliche Beitragssatzerhöhung um 0,5 Prozentpunkte 2019 sei eine notwendige, aber kurzfristig wirkende Reaktion auf die wachsenden Leistungsausgaben, erklärten Experten anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf zur Beitragssatzanpassung (19/5464) am Montag im Bundestag. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben werden. Bis 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben.

Nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ist die Beitragserhöhung dringend notwendig, um die Mehrausgaben, die sich aus dem erweiterten Kreis der Leistungsberechtigten ergäben, zu finanzieren. Das zusätzliche Finanzvolumen werde jedoch schon bald vollständig ausgeschöpft sein. Es fehle ein Gesamtkonzept zur Finanzierung der Pflege in einer älter werdenden Gesellschaft.

Der Verband sprach sich dafür aus, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau dieser Grenze in der Rentenversicherung anzuheben und weitere Einkommensarten einzubeziehen. Zudem müsse die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen wieder komplett von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden. Perspektivisch sollte die Pflegeversicherung vom heutigen Teilleistungssystem so weiterentwickelt werden, dass eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglicht werde.

Zu einem ähnlichen Schluss kommt der Sozialverband Deutschland (SoVD). Die Beitragserhöhung allein werde kaum zur Stabilisierung der Beiträge bis 2022 ausreichen, zumal eine regelmäßige Dynamisierung der Leistungen notwendig sei. Raum für die Finanzierung weiterer angekündigter Reformen bleibe danach nicht. Nach Ansicht des Sozialverbandes muss die Beitragsbemessung auf eine breitere Basis gestellt werden durch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitaleinkünften sowie einer höheren Beitragsbemessungsgrenze. Überdies sollten versicherungsfremde Leistungen über Steuerzuschüsse finanziert werden.

Das sieht der GKV-Spitzenverband auch so und argumentiert, ein Bundeszuschuss könnte zu einer ausgewogenen Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Pflege beitragen und die Beitragszahler entlasten. Die versicherungsfremden Leistungen in der Pflege erreichten 2018 bereits ein Volumen von mindestens 2,7 Milliarden Euro. Das entspreche 0,2 Beitragssatzpunkten. Es müsse daher hinterfragt werden, ob die Beitragserhöhung die einzige Option zur Finanzierung der Kostensteigerung sei. Hinsichtlich der weiteren Finanzentwicklung bestünden Unsicherheiten sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite. Es dürfe nicht zur Regel werden, den Pflegebeitragssatz in so kurzen Abständen anzuheben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen forderte konkret, die Investitionskosten für Pflegeheime als Teil der Daseinsfürsorge durch Steuern zu finanzieren. Derzeit würden die Unterhaltung der Gebäude, Miete und Finanzierungskosten überwiegend von den Bewohnern getragen. Nur in Einzelfällen übernähmen die Länder die Investitionskosten, zu denen nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung gezählt würden. Diese Kosten müssten die Betroffenen noch zusätzlich bezahlen.

Auch der Arbeitgeberverband BDA sieht die Notwendigkeit einer systematischen Änderung und warnte vor einer weiteren Erhöhung der Lohnnebenkosten. Ein Verbandssprecher rechnete in der Anhörung vor, jeder zusätzlich Prozentpunkt koste 90.000 Arbeitsplätze. Nötig seien nachhaltig wirkende Strukturreformen, vor allem die Abkopplung der Pflegefinanzierung vom Arbeitsverhältnis sowie ein Qualitäts- und Preiswettbewerb auf allen Ebenen. Denkbar wäre ein einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag. Daneben sollte die kapitalgedeckte Risikovorsorge ausgebaut werden.

Mehrere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung dafür aus, die private und gesetzliche Pflegeversicherung zu einer einheitlichen Pflegebürgerversicherung zusammenzuführen. Dies wäre nach Darstellung der Experten relativ einfach umsetzbar und käme den Versicherten insgesamt zugute. Allerdings warnte der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang davor, die Beitragsbemessungsgrenze ganz aufheben. Dies wäre rechtlich problematisch.

In der Anhörung mitberaten wurde ein Antrag (19/5525) der Fraktion Die Linke, in dem diese fordert, die Pflegeversicherung auf eine nachhaltige und gerechte Finanzierungsgrundlage zu stellen und auf diese Weise weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. Dazu sollte die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung aufgehoben werden. Zudem sollten Kapitaleinkünfte in die Beitragsbemessung einbezogen werden. Noch in dieser Wahlperiode sollten nach den Vorstellungen der Antragsteller alle privat Pflegeversicherten in die soziale Pflegeversicherung wechseln.

 

Im Zusammenhang Paritätische Pressemeldung vom 14.11.2018 „Kosten zur Behebung des Pflegenotstands: Paritätischer fordert Reform der Pflegefinanzierung“

Die Kosten für eine nachhaltige Pflegereform, die den Weg aus der Pflegedauerkrise ebnet, schätzt der Paritätische Wohlfahrtsverband auf mindestens sechs Milliarden Euro. Nach Ansicht des Verbandes brauche es insbesondere zusätzliches Personal, eine Begrenzung des Eigenanteils der Kosten für Pflegebedürftige und eine deutlich stärkere Entlastung und finanziell bessere Absicherung pflegender Angehöriger. Mit der angekündigten Erhöhung der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent allein seien die notwendigen Maßnahmen unfinanzierbar.
"Die Finanzierung der Pflege steht auf tönernen Füßen. Was es braucht, ist nicht nur ein beherztes Gesamtkonzept, um die Dauerkrise in der Pflege zu beenden, sondern auch eine Komplettreform der Pflegefinanzierung", mahnte Prof. Dr. Rolf Rosenbrock-Freese, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich des Paritätischen Pflegekongresses, auf dem am 14. und 15. November Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis in Berlin erwartet werden. "Die geplante Beitragssatzanhebung stopft allenfalls die Löcher, die die demografische Entwicklung entstehen lässt. Um weitere wichtige Aufgaben erfolgreich anzugehen, braucht es mehr Geld beispielsweise für mehr und besser bezahlte Pflegekräfte", so Rosenbrock-Freese.
Die einseitige Mehrbelastung Kinderloser, wie von Minister Spahn jüngst vorgeschlagen, lehnt der Paritätische ab und fordert stattdessen die Einführung einer Bürgerversicherung. "Statt Menschen ohne Kinder einseitig finanziell noch stärker als ohnehin schon zu belasten, sollten endlich diejenigen in die Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen werden, die sich dem solidarischen System bisher völlig entziehen. Die Einnahmebasis der Pflegeversicherung muss verbreitert werden, so dass vom Freiberufler bis zum Beamten alle einbezahlen und alle Einkommensarten berücksichtigt werden." Darüber hinaus plädiert der Verband für ein Auflösen des Pflegevorsorgefonds, um die Mittel für die jetzt bereits dringend anstehenden Aufgaben einzusetzen.
Nach Schätzungen des Paritätischen ist ein Finanzvolumen von zusätzlich mindestens sechs bis zehn Milliarden Euro in der Pflegeversicherung jährlich notwendig, um die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Eigenanteile für die Betroffenen zu begrenzen.

 

 

Verknüpfte Artikel:

PpSG- Pflegepersonal-Stärkungsgesetz mit 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen & Paritätische Pressemitteilung ...

Downloads:

pdf 18 1105 BMG Entwurf SGB XI Beitragsanpassungsgesetz 1905464 (313 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.