Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) zum Pflegeberufegesetz ist am 13.6.2018 im Bundeskabinett beschlossen worden. Vorgelagert waren zahlreiche Diskussionen zu Änderungen an der „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, mit denen das inhaltliche Niveau der Altenpflegeausbildung reduziert werden sollte. Letztlich wurde ein Kompromiß von Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Georg Nüßlein (CSU) ausgearbeitet (wie schon im Gesetzgebungsverfahren), der eine nicht ganz so eindeutige Abwertung nach sich zieht.
Der Paritätische Gesamtverband fäßt nach Sichtung den Kabinettsentwurfs nachfolgend zusammen (für Mitgliedsorganisationen steht als Download eine ausführliche Information zur Verfügung): Die Berg- und Talfahrt aus dem Gesetzgebungsverfahren geht weiter. Alle Bemühungen, die Altenpflege aufzuwerten sind mit dem vorliegenden Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schon wieder angeknackst, denn für den spezialiserten Abschluss zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger wurden die Anforderungen nochmal im Detail abgesenkt. Die Auswirkungen sind noch nicht endgültig abschätzbar. Aber eines ist klar: ein Abschluss auf Augenhöhe mit den anderen Abschlüssen ist damit nicht mehr gegeben. Die, welche die Altenpflege klein halten wollen, könnten einen weiteren Etappensieg feiern. Die Unterschiede zwischen Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger einerseits und Altenpflegerin bzw. Altenpfleger andererseits, werden insbesondere im Gehaltsgefüge somit für die Zukunft zementiert.
Die Verordnung geht zunächst in den Bundestag und wird nach Zustimmung dem Bundesrat vorgelegt.
Nachrichtlich ist als Mitgliederdownload auch eine Präsentation des Deutschen Pflegerates (DBfK) mit einer kurzen und übersichtlichen Darstellung der zentralen Aspekte und Auswirkungen des Pflegeberufegesetzes unter Berücksichtigung des veröffentlichten Referentenentwurfs zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) hinterlegt. Nachrichtlich Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 035 Veröffentlicht am 13.06.2018:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe im Kabinett
Die Ausbildung von Pflegefachkräften wird modernisiert und stärker vereinheitlicht. Das ist Ziel einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe, mit der sich das Bundeskabinett auf Vorlage von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute befasst hat.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schaffen wir die Basis für einen guten Start der neuen Pflegeausbildungen. Alle Azubis bekommen im Rahmen der Generalistik erstmals die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erwerben, der automatisch europaweit anerkannt sein wird und der ihnen neue Karriereperspektiven eröffnet. Das Schulgeld wird abgeschafft und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung sichergestellt. Niemand wird sich mehr die Frage stellen müssen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder -mann zu werden? Wichtig ist aber auch, dass wir für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege sorgen. Das werde ich als nächstes gemeinsam mit meinen Kollegen Herrn Bundesminister Spahn und Herrn Bundesminister Heil im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege in Angriff nehmen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt: „Gute Pflege braucht neben Einfühlungsvermögen und hoher Einsatzbereitschaft das nötige Fachwissen. Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Pflegeberuf moderner und attraktiver zu machen. Wir wollen, dass sich möglichst viele für diesen verantwortungs- und anspruchsvollen Beruf entscheiden. Dazu gehört neben einer Ausbildungsvergütung selbstverständlich auch die Abschaffung des Schulgeldes, welches in einem Mangelberuf nichts zu suchen hat.“
Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Pflegeausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte werden damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet, und es werden ihnen neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben des Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben einer Fachkommission, die die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne entwickelt. Diese Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Erstellung von schulinternen Curricula und Ausbildungsplänen dienen.
Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.
Die Verordnung wird nun unmittelbar dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Im Anschluss daran bedarf sie der Zustimmung durch den Bundesrat. |
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