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SGB XI - Ausschreibung "Aufbau und Betrieb der unabhängigen Datenauswertungsstelle nach § 113 Absatz 1b SGB XI" (Qualitätsprüfungen §114, DAS, Ergebnisindikatoren, Qualitätsdarstellung nach §115, Ergebnisqualität stationäre Pflege)

 

Der Qualitätsausschuss Pflege hat die Ausschreibung zum Aufbau und Betrieb der unabhängigen Datenauswertungsstelle nach § 113 Absatz 1b SGB XI am 15.01.2018 veröffentlicht. Dies steht im unmittelbaren Kontext mit der Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach §115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege (Dr. Wingenfeld).
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU kann derzeit unter folgendem Link aufgerufen werden: 18551-2018 oder http://gs-qsa-pflege.de/Teilnahmewettbewerb%20Datenauswertungsstelle%20DAS.zip
Die Unterlagen sind nebenstehend als Sammelmappe archiviert.

Aufschlussreich sind die zusätzlich aufgeführten Dokumente (s. Downloads):

  • Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers zu Aufbau und Betrieb der unabhängigen Datenauswertungsstelle nach § 113 Abs. 1b SGB XI, Januar 2018
  • Bearbeitung der Hinweise des Auftraggebers zum 2. Zwischenbericht und zur weiteren Auftragsbearbeitung Bielefeld/Göttingen, Dezember 2017
  • Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach §115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege Zweiter Zwischenbericht: Definition zentraler Konzeptbausteine vom 15.9.2017

Hintergrund: Die Vertragsparteien nach § 113 Absatz 1 Satz 1 SGB XI (Qualitätsausschuss Pflege) schreiben den Aufbau und Betrieb der unabhängigen Datenauswertungsstelle ("DAS") nach § 113 Absatz 1b SGB XI aus. Grundlage für die Auftragsvergabe ist § 113 Absatz 1b Satz 1 SGB XI. Danach ist eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen, die die entsprechend den Festlegungen nach § 113 Absatz 1a SGB XI erhobenen Daten zusammenführt sowie leistungserbringerbeziehbar und fallbeziehbar nach Maßgabe von § 113 Absatz 1a SGB XI auswertet. Gemäß § 113 Absatz 1b Satz 2 SGB XI ist das Vergabeverfahren spätestens bis zum 15. Januar 2018 einzuleiten und es ist sicherzustellen, dass ein Zuschlag unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

SGB XI - Entwicklung der Instrumente und Verfahren zur Qualitätsprüfung und -darstellung für die ambulante und die stationäre Pflege (Qualitätsausschuss Pflege gem. § 113b SGB XI)

MoPIP - Veröffentlichung des Abschlussberichts zum Indikatoren-Projekt "MoPIP" / Ergebnisqualität in der stationären Pflege

 

SGB XI - Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung "Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung in neuen Wohnformen nach § 113b Abs. 4 SGB XI" (Qualitätsausschuss Pflege gem. § 113b SGB XI)

 

SGB XI - Vergabeverfahren § 113c SGB XI Personalbemessung und §114 Qualitätsprüfungen (Qualitätsausschuss Pflege gem. § 113b SGB XI)

 

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 18 0115 Ausschreibung §113 DAS EQ Darstellung Stationär (4.18 MB)

pdf 18 0105 Bedürfnisse und Anforderungen DAS (268 KB)

pdf 17 1200 §113 Bedürfnisse und Anforderungen Anlage 2 Bearbeitung Hinweise (441 KB)

pdf 17 0916 §115 Abs 1a DAS Bedürfnisse und Anforderungen Anlage 1 2 Zwi (2.35 MB)

 

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