Mit der Veranstaltung, die Teil der Menschenrechtskampagne des Paritätischen im Jahr 2018 ist, soll mehr Klarheit über relevante Begriffe des Gesetzes geschaffen werden in Bezug auf: Ziele, soziale Teilhabe, Kriterien der Wirkungskontrolle, Wirksamkeit von Angeboten und Maßnahmen.
Der Paritätische Gesamtverband will damit an die kritische Diskussion während des Gesetzgebungsverfahrens anknüpfen und die Debatte zukunftsgerichtet befördern.
Folgende Fragen stehen im Zentrum der Veranstaltung:
- Was regelt das BTHG in Bezug auf Wirksamkeit und Wirkung?
- Wie können Wirksamkeit und Wirkung festgestellt werden?
- Wie können die Prüfkriterien für die Feststellung von Wirkung und Wirksamkeit zur Leistungen der sozialen Teilhabe an den Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet werden?
- Wer bestimmt die Kriterien für die Wirksamkeit und Wirkung der Leistungen?
- Welche Wirkungen und Nebenwirkungen sind durch die neuen Regelungen zu erwarten?
Diese Fragen sollen aus unterschiedlichen Perspektiven im sozialrechtlichen Leistungsdreieck (Leistungsträger, Leistungserbringer, Menschen mit Behinderungen) beleuchtet werden. Dabei soll die individuelle Ebene mit der Ebene der Einrichtung kontrastiert werden.
Die Veranstaltung richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringer, Leistungsträger, Mitarbeitende in Ministerien, Behindertenbeauftragte sowie politische Akteure.
Weitere Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung unter: 20180228_Wirkungen u. Nebenwirkungen.pdf
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