Der GKV-Spitzenverband hat die Überarbeitung seiner Empfehlungen zur erforderlichen Anzahl und Qualifikation von Pflegeberatern und Pflegeberaterinnen vom 29.08.2008 sowie die neuen Richtlinien zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI begonnen und entsprechende Entwürfe vorgelegt. Mitgliedsorganisationen sind nebenstehend die Unterlagen als Download hinterlegt:
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Anlage 1 „Entwurf der Pflegeberatungs-Richtlinien nach § 7a SGB XI“ u.a. zur Pflegeberatung inkl. möglicher Themen und Beratungsinhalte, zur qualitätsgesicherten Beratung gewährleistet oder Qualifikationen und Kompetenzen für Pflegeberater und Pflegeberaterinnen.
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Anlage 2 „Entwurf der überarbeiteten Empfehlungen nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI“
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Anlage 3 Synopse der Empfehlungen nach § 7a Abs. 3 Satz 3 SGB XI vom 29.08.2008 und dem überarbeiteten Entwurf vom 22.11.2017
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Downloads für Mitglieder:
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17 1200 Anlage 1 2017 11 22 finaler Entwurf Pflegeberatungs RL
(90 KB)
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17 1200 Anlage 2 finaler Entwurf Empfehlungen § 7a Abs 3 Satz 3 SGB XI
(65 KB)
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17 1200 Anlage 3 Synopse Empfehlungen § 7a Abs 3 Satz 3 SGB XI
(172 KB)
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