Der Gesamtverband informiert mit Rundschreiben zum Handlungsbedarf „Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung“ im Kontext eines Gesprächs und Schreibens des Bundesministers der Finanzen Dr. Schäuble. Inhaltlich wird es keine Änderung des AEAO geben, so dass sich alle Träger von Zweckbetrieben nach § 66 AO dringend mit der seit Januar 2016 geltenden Rechtslage auseinandersetzen sollen. Ferner stehen für Mitgliedsorganisationen die Seminarunterlagen der Informationsveranstaltung am 29. September 2016 als pdf-Sammelmappe zur Verfügung (zur Gliederung bitte die Lesezeichen nutzen).
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