Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung" vorgelegt. Es soll unter anderem dafür sorgen, dass der Preiswettbewerb bei den Hilfsmitteln gebremst wird. Im Kontext Altenhilfe und Pflege sind u.a. die Ziffer 3, 11 und 13 zur Änderung § 37 ff (analog EHealthG weiterer Ansatz Krankenhäuser als Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege in medizinischen Wundzentren zu etablieren), Ziffer 8 (Ausnahme zur Beitragssatzstabilität) oder Ziffer 10 (Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln; Leistungserbringer nach § 127) relevant.
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