Im Rahmen der AG gem. § 75 SGB XI informierte die AOK Nordost zur Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II hinsichtlich der „Pflichten der Beteiligten“ im Sinne § 92 f SGB XI, bezogen jedoch nur auf Versicherte der AOK (s. Download). Hintergrund ist, dass derzeit der AOK-Leistungsbereich von stationären Pflegeeinrichtungen vermehrt hinsichtlich des Vorliegens einer erheblich eigeschränkten Alltagskompetenz (eAK) im Zusammenhang mit der Umsetzung des PSG II gemäß § 92f (1) Nr. 2 SGB XI angefragt wird. Die AOK Nordost hat ein entsprechendes Merkblatt für die Einrichtungsträger entwickelt.
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Verknüpfte Artikel: Fachgruppe StatPflegVers: Protokoll der FG-Sitzung vom 12.04.2016 einschließlich Anlagen Downloads: pdf Merkblatt 92 f SGB XI vollstationär (19 KB) Downloads für Mitglieder:
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