Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat die beiliegende „Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz)“ verabschiedet. Der Deutsche Verein begrüßt ausdrücklich, dass ein neuer Begriff von Pflegebedürftigkeit, der auf den Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten und bei der Gestaltung von Lebensbereichen abstellt, eingeführt wird. Aus fachlicher Sicht hält er es jedoch für nicht akzeptabel, dass wichtige bzw. notwendige Anpassungen weiterer Regelungen, insbesondere im SGB XII von dem Entwurf außen vor gelassen werden und zeitlich nachfolgen sollen. Eine abschließende Bewertung einzelner vorgesehener Änderungen des Entwurfs bzw. der Änderungen des Systems insgesamt ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
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Verknüpfte Artikel: PSG II - Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages am 30.9.2015 PSG II - Bundeskabinett verabschiedet Entwurf des 2. Pflegestärkungsgesetzes Downloads: pdf DV_Stellungnahme_2315 (167 KB) Downloads für Mitglieder:
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