SGB XI - Hessische Schiedsstelle und LSG Berlin-Brandenburg zur vollstationären Vergütung: 4 % Gewinnzuschlag sind angemessen. Mitgliedsorganisationen ist nebenstehend eine Entscheidung der hessischen Schiedsstelle SGB XI hinterlegt, die bei Festsetzung der Pflegesätze einen Gewinnzuschlag von 4 % auf die Gesamtkosten als wirtschaftlich angemessen anerkennt und die Zuschlagshöhe auch begründet/herleitet. |
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