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Eckpunktepapier zur Hospiz- und Palliativversorgung des Bundesgesundheitsministers - allgemeine Palliativ-/Hospizversorgung und Maßnahmen für stationäre Pflegeeinrichtungen

Das nebenstehend als Download hinterlegte Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministers Gröhe sowie der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz zur Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland ermöglicht einen Einblick in die politischen Aussagen zu möglichen Verbesserung in der allgemeinen Palliativ- und Hospizversorgung. Das Papier ist in Abstimmung mit einzelnen Bundestagsabgeordneten aus den Fraktionen der CDU/CSU und SPD erarbeitet worden. Es soll als Grundlage für entsprechende gesetzliche Regelungen dienen. Das Papier behandelt den Ausbau der Regelversorgung, die Stärkung der allgemeinen Palliativ- und Hospizversorgung sowie Regelungen und Maßnahmen für stationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Jedoch irritiert gerade mit Blick auf die Grundintention des Eckpunktepapiers die einleitende Formulierung, wenn stationäre Pflegeeinrichtungen mit Krankenhäusern gleichgesetzt werden:

Obwohl sich die meisten Menschen wünschen, zu Hause zu sterben, verbringen zwei Drittel der Menschen in Deutschland ihre letzte Lebensphase in stationären Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern. Nur wenige Menschen versterben im Kreis ihrer Nächsten.

Neben den möglichen Verbesserungen in der Hospizversorgung enthält das Eckpunktepapier auch „Regelungen und Maßnahmen für stationäre Pflegeeinrichtungen“:

Vorgeschlagen werden Verbesserungen der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte sowie Regelungen zum Ausbau der Regelversorgung, die in den Rahmenverträgen nach SGB XI und durchaus leistungsrechtlich wirken würden, (vgl. u.a. Seite 7).

In Kenntnis der ärztlichen Versorgungsstrukturen und den Aufgabenbereich der Pflege ist hingegen die Sichtweise auf Kooperationsverträge nach 119b SGB V nicht nachvollziehbar:

„Die vollstationären Pflegeeinrichtungen sollen eine strukturierte Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft herstellen und unterhalten, um die ärztliche und gesundheitliche Betreuung in der Einrichtung selbst oder in angemessener anderer Weise zu gewährleisten.“ Der stets wiederkehrende Versuch, der Pflege einen „Sicherstellungsauftrag“ für die medizinische Grundversorgungen heranzutragen, verdeutlicht im Verlauf der zurückliegenden Reformen den Mangel an anderweitigem politischen Gestaltungswillen und fehlender Gestaltungskraft.  Insofern kann nur erneut auf das seinerzeitige Gutachten der BAGFW vom 15.5.2012 verwiesen werden (vgl. nebenstehend verlinkten Artikel und Download zum Gutachten).


Das Eckpunktepapier sowie weiterführende Informationen sind auch auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums unter folgendem Link abrufbar:

http://bmg.bund.de/ministerium/meldungen/verbesserung-hospiz-und-palliativversorgung.html

verknüpfte Artikel:

 PNG: Gutachten bestätigt Positionen der Freien Wohlfahrtspflege zur ärztlichen Versorgung...

 

 

Downloads:

  pdf  141121_Eckpunkte_

pdf Groehe_Verbesserung_hospiz-palliativversorgung_101114-1

  pdf  BAGFW Gutachten PNG 2012-05-15

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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