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Bericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung der Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung nach § 30 des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung der Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung nach § 30 des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Die Pflegeleistungsbeträge werden ab 2015 erhöht. Das teilte die Bundesregierung in einer Unterrichtung (18/1600 s. nebenstehend hinterlegten Download) mit. Laut Sozialgesetzbuch (SGB XI) sei eine Anpassung der Leistungsbeträge alle drei Jahre (erstmals 2015) vorgesehen. Die Bundesregierung wolle nun "für den kumulierten Dreijahreszeitraum eine Anhebung der Leistungsbeträge um vier Prozent" vornehmen.

Orientierungswert für die Höhe der Dynamisierung solle dabei die Inflationsrate in den zurückliegenden drei Jahren sein, aber nicht mehr als der Anstieg der Bruttolöhne im selben Zeitraum, teilt die Regierung weiter mit. Bei Leistungen, die im Oktober 2012 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz eingeführt wurden, ist eine Anpassung von 2,67 Prozent vorgesehen, wobei die Preisentwicklung in den vergangenen zwei Jahren berücksichtigt wird.

Die Leistungssteigerungen sind auch Teil des mehrstufigen Pflegereformgesetzes, das vom Kabinett bereits beschlossen ist. Wegen des engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhangs biete es sich an, die Dynamisierung der Leistungen abweichend von den Vorgaben des SGB XI nicht durch Rechtsverordnung, sondern im Gesetz selbst vorzunehmen, hieß es. Gleichwohl werde zuvor wie gesetzlich festgelegt dieser Bericht vorgelegt.

Quelle hib

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pdf  1801600 Bundesregierung §30 XI  

 

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