Die Bundesregierung hat am 16. Januar 2014 den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind die bessere Bewertung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die Einführung der Möglichkeit des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte, Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten und eine stärkere Berücksichtigung der demografischen Entwicklung bei der Festlegung des Reha-Budgets. Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Die mit den Änderungen verbundenen Mehrausgaben betragen im Jahr 2014 etwa 4,4 Milliarden Euro und in den Folgejahren jeweils über 9 Milliarden Euro. Die Finanzierung soll in dieser Legislaturperiode überwiegend aus Beiträgen und aus den Rücklagen der Rentenversicherungsträger erfolgen, obwohl die Leistungsverbesserungen zum größten Teil gesamtgesellschaftliche Aufgaben betreffen. |
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