Der Gesamtverband informiert mit Rundschreiben zur Bedeutung des Patienten-rechtegesetzes für die Pflege und Eingliederungshilfe. Bereits am 26.02.2013 war das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Es bestand und besteht weiterhin Unsicherheit, ob und inwieweit es auch für Leistungserbringer in der Pflege und der Eingliederungshilfe bedeutsam ist. Auszugehen ist, dass es auch hier Anwendung für medizinische Leistungen findet - nicht Leistungen der Grundpflege und Betreuung. Eine Ausarbeitung steht Mitgliedsorganisationen als Download zur Verfügung. |
verknüpfte Artikel: Veröffentlichung: Bundesministerium für Gesundheit - Ratgeber Patientenrechte Patientenrechtegesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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