Die Bundesärztekammer und die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer hat Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis veröffentlicht. Damit soll dem offenkundigen Bedarf sowohl vonseiten der betroffenen Patient/-innen als auch vonseiten der Ärzteschaft an einer praktischen Hilfestellung und weitergehenden Konkretisierung für die ärztliche Praxis Rechnung getragen werden. Die Empfehlungen sollen den Beteiligten eine Orientierung im Umgang mit vorsorglichen Willensbekundungen geben. Die Empfehlungen berücksichtigen auch aktuelle Fragestellungen zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung. Sie können Patient/-innen und Ärzt/-innen eine Hilfestellung bei der Bewältigung der komplexen Fragen im Zusammenhang mit dem Lebensende und dem Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben geben.
Die Bekanntmachung zu den Empfehlungen ist auf der Homepage der Bundesärztekammer unter dem Link http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.5044 veröffentlicht.