Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 20. Dezember 2012 (BAnz AT 31.12.2012 B 7) zu ändern. Der Beschluss des G-BA ist am 03.07.2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt zum 04.06.2013 in Kraft, der Beschlusstext, die tragenden Gründe sowie die Richtlinie in der aktuellen Fassung ist auf der Internetseite des G-BA http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1716/ zu finden.
G-BA: Beschluss des G-BA zur Bedarfsplanungs-Richtlinie - zusätzlicher lokaler vertragsärztlicher Versorgungsbedarf und Sonderbedarf - im Bundesanzeiger veröffentlicht
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