Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales informiert mit dem Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 07/2013, dass nach dem Entwurf der Rentenwertbestimmungs-Verordnung 2013 der Rentenwert zum 01.07.2013 von 28,07 Euro auf 28,14 Euro angehoben werden soll. Entsprechend erhöhe sich die Blindenhilfe nach § 72 Absatz 2 SGB XII zu diesem Termin. Da die Leistungsbeträge des Landespflegegeldgesetzes an die Höhe der Blindenhilfe gekoppelt sind, erhöhen sich diese ebenfalls. Über die aktuellen Beträge informiert das Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 29. Mai 2013.
Leistungsbeträge des Landespflegegeldgesetzes erhöhen sich aufgrund der Anhebung des Rentenwertes zum 01.07.2013
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