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Referentenentwurf: Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetz

Der Gesamtverband informiert mir Rundschreiben über den nun vorliegenden Referentenentwurf:

Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetz

Ziel dieses Gesetzes ist es, mit einer zielgerichteten Ausgestaltung der Leistungen der Krankenkassen zur primären Prävention und zur Früherkennung von Krankheiten die Bevölkerung bei der Entwicklung und dem Ausbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen zu unterstützen und damit gesundheitliche Risiken zu reduzieren.

Dafür sollen die Leistungen im Sozialgesetzbuch V weiterentwickelt und folgende Schwerpunkte gesetzt werden:  

  • Es soll eine ständige Präventionskonferenz beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet werden, in der sich die beteiligten Partner auf gemeinsame Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele verständigen sollen.
  • Leistungen im SGB V sollen auf gemeinsame und verbindliche Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele zielorientiert ausgerichtet werden.
  • Die Übernahme der Verantwortung der Menschen, der Selbstverwaltung und der Unternehmen soll gefördert werden.
  • Der Wettbewerb der Krankenkassen soll auch für den Bereich Prävention gefördert werden.
  • Medizinischen Vorsorgeleistungen sollen gestärkt werden.
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen sowie älteren Menschen sollen präventionsorientiert fort entwickelt werden.
  • Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung in Unternehmen sollen verbessert werden.
  • Leistungen zur Prävention sollen neu strukturiert werden.
  • Qualität und Wirksamkeit von Prävention und Gesundheitsförderung sollen sichergestellt und gefördert werden.  

Dafür soll bei den Krankenkassen eine Anhebung des Ausgabenrichtwertes für Leistungen für die Primärprävention, eine Festlegung des Mindestbetrags für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie ein Mindestbetrag für Leistungen der primären Prävention in Lebenswelten erfolgen.

Für die Umsetzung des Gesetzes werden dem Kooperationsverbund "gesundheitsziele.de" und der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" explizit Aufgaben übertragen.

 

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  121218_RoRo
_Notizen_PraevStrategie_der_BuReg

pdf  130123_RefEntw_BMG_
Gesetz_Foerderung_Praevention

pdf  Praeventionsstrategie
_Endfassung_121213

pdf  RS_Ref_E_Ges_Foe_d_Praev2301_13

 

 

 

 

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