Der Gesamtverband informiert mir Rundschreiben über den nun vorliegenden Referentenentwurf: Gesundheitsförderungs- und Präventionsstärkungsgesetz Ziel dieses Gesetzes ist es, mit einer zielgerichteten Ausgestaltung der Leistungen der Krankenkassen zur primären Prävention und zur Früherkennung von Krankheiten die Bevölkerung bei der Entwicklung und dem Ausbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen zu unterstützen und damit gesundheitliche Risiken zu reduzieren. Dafür sollen die Leistungen im Sozialgesetzbuch V weiterentwickelt und folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
Dafür soll bei den Krankenkassen eine Anhebung des Ausgabenrichtwertes für Leistungen für die Primärprävention, eine Festlegung des Mindestbetrags für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie ein Mindestbetrag für Leistungen der primären Prävention in Lebenswelten erfolgen. Für die Umsetzung des Gesetzes werden dem Kooperationsverbund "gesundheitsziele.de" und der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" explizit Aufgaben übertragen.
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