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Norm DIN EN 15224:2012 - Dienstleistungen der Gesundheitsversorgung

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits Mitte 2012 sollte die neue DIN EN 15224 ursprünglich offiziell freigegeben werden, nun ist es soweit: Die vom Normenausschuss Medizin (NAMed) des Deutschen Instituts für Normung (DIN) entwickelte Norm DIN EN 15224:2012 "Dienstleistungen in der Gesundheitsversorgung" ist veröffentlicht worden und über den Beuth-Verlag zu beziehen (hier).

Die neue Norm soll eine spezifische Übersetzung der DIN EN ISO 9001:2008 für Gesundheitseinrichtungen darstellen und gilt als eigenständige Norm. Sie legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, anhand dessen eine Organisation im Gesundheitswesen ihre Fähigkeit nachweisen muss, gleichbleibend Dienstleistungen der Gesundheitsversorgung zu erbringen, die sowohl die Anforderungen der Kunden als auch anwendbare gesetzlich festgelegte und behördliche Anforderungen sowie berufliche Standards erfüllen. Dabei wird beabsichtigt, die Kundenzufriedenheit durch die effektive Anwendung des Systems zu verbessern.

Als langfristiges Ziel der Norm wurde angegeben, den „Stand der Wissenschaft und Technik“ zu definieren und als Konsequenz weiterführende Entwicklungen zu erreichen: Einerseits könnte die Erfüllung der Normanforderungen per Gesetz oder vertraglich zur Bedingung dafür gemacht werden, dass Gesundheitsdienstleistungen vergütet oder zugelassen werden. Darüber hinaus könnten künftig Gerichte sowie Gutachter die Norm als Bewertungsmaßstab bei Streitigkeiten um Behandlungsfehler heranziehen.

Zu beachten ist, dass das bloße Erscheinen der Norm zunächst nicht zu deren Anwendung verpflichtet, da sie durch den Gesetzgeber bzw. durch die Organisationen der Selbstverwaltung  in die gesetzlichen Vorschriften bzw. Richtlinien eingebunden werden muss. Die Frage, ob die neue Norm in Zukunft verpflichtend gelten wird, wird von Fachleuten höchst unterschiedlich bewertet . Es wird vermutet, dass die neue DIN möglicherweise für stationäre Einrichtungen gelten wird, da diese entsprechende Ressourcen zur Umsetzung haben. Die Verpflichtung dauert in der Regel jedoch aufgrund von Vorlaufzeiten und Übergangsfristen mehrere Jahre, wie bereits im Reha-Bereich beobachtet werden konnte. Für Einrichtungen der ambulanten Versorgung gilt die Verpflichtung der DIN als eher unwahrscheinlich.

Was ist neu?

Die neue Norm entspricht teilweise wortgleich der DIN ISO 9001:2008, Unterschiede liegen in der Änderung von Begrifflichkeiten, so wird aus „Kunde“ nun „Patient“, Kernprozesse werden in „klinische, Bildungs- und Forschungsprozesse“.  

Änderungen gab es vor allem im Bereich des Risikomanagements: So werden bezüglich der Vorgaben des Risikomanagements elf neue Definitionen eingeführt, die insbesondere die DIN-Begriffe „Fehler“ und  „Nichtkonformität“ betreffen. Hier verlangt die Norm, klinische Risiken zu analysieren und die Verfahren dazu im QM-Handbuch zu beschreiben, wobei Risikobewertungen, Informationen über Vorfälle und unerwünschte Zwischenfälle gemeinsam mit den Präventionsmaßnahmen in die Managementbewertung aufgenommen werden müssen.

Nach unseren Erkenntnissen hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) bisher noch nicht über die Zertifizierungsfähigkeit der neuen Norm entschieden. Erst nach der Feststellung der Zertifizierungsfähigkeit kann die DAkkS Anforderungen an die Zertifizierungsstellen erarbeiten und auf dieser Grundlage wiederum können die Zertifizierungsstellen akkreditiert werden. Das gesamte Verfahren nimmt laut DAkkS üblicherweise sechs bis zwölf Monate in Anspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Idler

Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

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  pdf  DIN EN 15224-2012-12 D

 

 

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